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Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsprinzip
23. – 24. Oktober 08, FES-Peking

„Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsprinzip“ war Thema eines Experteneinsatzes von Christoph Strässer, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordneter, am 23. und 24. Oktober in Peking. Anhand konkreter Beispiele aus der deutschen Verfassungsgeschichte referierte er am Donnerstag, den 23.10.08 vor 50 Dozenten und Studenten des Verfassungsrechts an der Chinesischen Universität für Politik und Recht. Dabei erläuterte und diskutierte der Menschenrechtsexperte im Deutschen Bundestag und Anwalt die Möglichkeiten der Einschränkbarkeit von Grundrechten (Schranken) sowie die Grenzen der Beschränkungen eines Grundrechts in Deutschland (Schranken-Schranken) mit den chinesischen Verfassungsrechtsexperten. Seinem Vortrag voran stellte Christoph Strässer einen Überblick über die im deutschen Grundgesetz enthaltenen Grundrechte, die in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen.


Deutsch-chineischer Workshop zum Verfassungsrecht an der chinesischen Universität
für Politik und Recht


Christoph Strässer gibt einen Überblick über die im deutschen Grundgesetz enthaltenen
Grundrechte

 
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