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Grundrechte und
Verhältnismäßigkeitsprinzip
23. – 24. Oktober 08, FES-Peking
„Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsprinzip“
war Thema eines Experteneinsatzes von Christoph Strässer, Sprecher
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion
und Bundestagsabgeordneter, am 23. und 24. Oktober in Peking. Anhand konkreter
Beispiele aus der deutschen Verfassungsgeschichte referierte er am Donnerstag,
den 23.10.08 vor 50 Dozenten und Studenten des Verfassungsrechts an der
Chinesischen Universität für Politik und Recht. Dabei erläuterte
und diskutierte der Menschenrechtsexperte im Deutschen Bundestag und Anwalt
die Möglichkeiten der Einschränkbarkeit von Grundrechten (Schranken)
sowie die Grenzen der Beschränkungen eines Grundrechts in Deutschland
(Schranken-Schranken) mit den chinesischen Verfassungsrechtsexperten.
Seinem Vortrag voran stellte Christoph Strässer einen Überblick
über die im deutschen Grundgesetz enthaltenen Grundrechte, die in
ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen.

Deutsch-chineischer Workshop zum Verfassungsrecht an der chinesischen
Universität
für Politik und Recht

Christoph Strässer gibt einen Überblick über die im deutschen
Grundgesetz enthaltenen
Grundrechte

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