Konferenz „Regelung individueller und kollektiver Arbeitskonflikte in China und Deutschland“
Beijing, 13. - 14. Oktober 2005
Die Umgestaltung der chinesischen Unternehmensstrukturen hat die Rahmenbedingungen der Arbeitsbeziehungen grundlegend verändert. Dabei wird das Arbeitsgesetz von 1995 und das 2001 novellierte Gewerkschaftsgesetz den neuen Beschäftigungsverhältnissen und dem Schutz von Arbeitnehmerinteressen nur teilweise gerecht. Eine Bestandsaufnahme über die Regelung von individuellen und kollektiven Arbeitskonflikten in China und Deutschland und dessen mögliche Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts wurden deshalb auf der FES-Konferenz am 13. und 14. Oktober 2005 in Peking, die in Kooperation mit der Chinesischen Universität für Politik und Rechtswissenschaften durchgeführt wurde, diskutiert. Denn innerhalb der nächsten Jahre sollen in China neue gesetzliche Regelungen für Arbeits- und Kollektivverträge und für die Beilegung von Arbeitskonflikten verabschiedet werden.
Download: Programm (deutsch, PDF-Datei)

(v. l.: Prof. Sun, Hochschule für Arbeitsbeziehungen; Prof. Zheng, Universität für Politik und Rechtswissenschaften; R. Feicht, Leiter der FES in Beijing; Prof. W. Däubler, Universität Bremen)
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